Rechtsvorschriften

Die Ukraine ist eines der wenigen Länder in der Welt, in dem das Gesetz die Nutzung reproduktiver Technologien im Rahmen der Verfahren zur Unfruchtbarkeitsbehandlung reguliert (besonders Leihmutterschaft und Eizellspende).

 

Artikel 123 des Familiengesetzbuches der Ukraine bestätigt, dass das Kind, das durch eine Leihmutter geboren wurde, ein Ergebnis der Verwendung unterstützter reproduktive Technologien ist und zu den Wunscheltern gehört. Dies schließt Fälle ein, wo Eizellen von Eizellen-Spendern verwendet werden.

  • In dem Fall, wenn eine Ehefrau ein Kind gebärt, das infolge unterstützter reproduktiver Technologien empfangen wurde, und es eine schriftliche Zustimmung ihres Ehemanns gibt, wird der letztere als der Vater des Kindes registriert.
  • In dem Fall, dass der menschliche Embryo, der von den Ehepartnern infolge unterstützter reproduktiver Technologien empfangen wurde, in die Gebärmutter einer anderen Frau verpflanzt wird, werden die biologischen Eltern des Kinds als rechtliche Eltern des geborenen Kindes registriert.
  • Die Ehepartner werden anerkannt und als rechtmäßige Eltern des Kinds registriert, das durch eine Ehefrau infolge der Übertragung des menschlichen Embryos geboren wurde und durch Ihren Ehemann und einer anderen Frau mit Hilfe unterstützter reproduktiver Technologien empfangen wurde.

 

Artikel 48 des ukrainischen Gesetzes „Grundlagen der Gesetzgebung der Gesundheitsfürsorge in der Ukraine“ zeigt Bedingung der In-Vitro-Fertilisation an:

In-Vitro-Fertilisation und Embryo-Übertragung werden gemäß der Bedingungen und der Reihenfolge durchgeführt, die das Gesundheitsministerium der Ukraine bestimmt hat und die in Übereinstimmung mit der medizinischen Schlussfolgerung der Gesundheit ist und bei einer volljährigen Frau auf Grundlage der schriftlichen Zustimmung der Ehepartner, der Anonymität eines Eizellen-Spenders und medizinischen Schweigepflicht basiert.

 

Die Registrierung des Babys wird von der Verordnung #140/5, datiert am 18. November 2003, reguliert, die vom Justizministerium der Ukraine herausgegeben wurde und den Titel trägt „Über Änderungen und Ergänzungen zu den Regelungen zur Registrierung der Zivilgesetze der Ukraine“:

Paragraph 2.2. Falls eine Frau, in die ein menschliches Embryo übertragen wurde, das von den Ehepartnern empfangen wurde, ein Kind gebärt, wird die Registrierung des Kindes auf Grundlage der schriftlichen Zustimmung beider Ehepartner durchgeführt, die ihre Einwilligung für die Embryo-Übertragung angibt. In diesem Fall wird eine schriftliche Einwilligung der Frau, die das Kind geboren hat, gemeinsam mit den medizinischen Dokumenten eingereicht. Diese bescheinigen, dass diese jeweilige Frau dieses Kind geboren hat, damit Ehepartner als rechtmäßige Eltern des Kinds notariell registriert sein können.

 

Bürgerliches Gesetzbuch der Ukraine bestimmt Personen, die berechtigt sind, sich an Programmen zu beteiligen, die auf unterstützten reproduktiven Technologien basieren:

Artikel 281: Entweder eine Frau oder ein Mann in volljährigem Alter hat das Recht, unterstützte reproduktive Technologien zu nutzen, die auf medizinischer Beratung und entsprechenden Bedingungen und Verordnungen beruhen, die durch die Gesetzgebung bestimmt wurden.

 

Verordnung # 787, datiert am 09. September 2013, herausgegeben und genannt „Über Genehmigung der Reihenfolge, um unterstützte reproduktive Technologien anzuwenden”, reguliert die Verordnung der Verwendung reproduktiver Verfahren:

  • Programme mit Verwendung unterstützter reproduktiver Technologien dürfen nur in den jeweiligen anerkannten Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge durchgeführt werden.
  • Patienten haben das Recht, medizinische Einrichtungen frei auszuwählen, um Programme unter Verwendung unterstützter reproduktiver Technologien durchzuführen.
  • Unterstützte reproduktive Technologien basierend auf medizinischer Beratung und dem schriftlichen Einverständnis und Anwendung der/s Patienten gemäß der Anwendungsformulare des Gesundheitsministeriums der Ukraine verwendet werden.
  • Eine Frau oder/und ein Mann in volljährigem Alter ist berechtigt, unterstützte reproduktive Technologien zu nutzen, entsprechend der medizinischen Beratung gemäß dem Artikel 281 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Ukraine.
  • Medizinische Verfahren mit Verwendung unterstützter reproduktiver Technologien werden unter der Bedingung der Schweigepflicht durchgeführt, basierend auf dem Artikel 40 ukrainischer Rechtsgebung „Grundlagen der Gesetzgebung der Gesundheitsfürsorge in der Ukraine“.
  • Die Spende von Gameten oder Embryos ist das Verfahren, wenn Spender von Gameten ihre Gameten (Oozyten, Spermien) oder Embryos spenden, die durch andere Personen im Verlauf ihrer Unfruchtbarkeitsbehandlung verwendet werden. Embryo-Übertragung wird basierend auf medizinischen Verordnungen für Frauen im volljährigen Alter unter der Bedingung der Verfügbarkeit einer schriftlichen Einwilligung der Patienten, der Anonymität der Spender und medizinischer Schweigepflicht durchgeführt.
  • Spender von Gameten können in der Zukunft keine elterlichen Rechte gegenüber des geborenen Kindes geltend machen.

Wie Sie Beginnen:

Wichtige Schritte und Tipps

Programme mit Leihmutterschaft sind in Bezug auf Organisation und Zeitspanne am kompliziertesten. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich kurz die wichtigen Phasen eines solchen Programms anzuschauen.

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